AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) -

„Ferienwohnung Gehse“

Vermieter: Inhaber Carsten Gehse, Bremerstr. 11, 27383 Scheeßel, Deutschland

1. Anreise / Abreise Anreise ab 15.00 Uhr, Abreise bis spätestens 11.00 Uhr. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Eine Überziehung der Abreisezeit ist nur nach Absprache möglich und ist mit eventuellen Mehrkosten verbunden. Ohne Absprache hat es die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. 

3. Bezahlung: Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietbetrages muss innerhalb von sieben Tagen nach Auslösung der Buchung auf dem Konto eingegangen sein. Nach der erfolgten Anzahlung wird 10 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Bei kurzfristigen Buchungen ist eine Absprache mit dem Vermieter notwendig. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

4. Rücktritt Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie gegebenenfalls zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet: Buchungen, bis 30 Tage vor Anreise, keine Gebühr, 29 - 11 Tage vor Anreise: 20 % des Mietpreises, 10 - 3 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises, 2 - 1 Tage vor Anreise oder Nichtanreise 100 % des Mietpreises.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

5. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Bei Störung von Strom- und Wasserversorgung ist dem Vermieter Zugang zum Hauswirtschaftsraum der Ferienwohnung zu gewährleisten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Datenschutz Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Näheres finden Sie in der Datenschutzerklärung der Webseite hoeperhof.de.

7. Haftung Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100- prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

3/2020